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Podologie ist die
Heilkunde am Fuß, stammt aus dem Griechischen
(podos = gr. Fuß) und beschreibt
die nichtärztliche Heilkunde.
Seit 2002 ist die
Berufsbezeichnung "Podologe/Podologin" und seit 2003
die Berufsbe-
zeichnung "Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger"
gesetzlich geschützt.
Die Ausübung des Berufes bedarf einer staatlichen
Erlaubnisurkunde.
Die Maßnahmen
eines Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den
Gebieten der
Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und
Orthopädie.
Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen
rund um den Fuß.
Podologen arbeiten
als selbstständige Leistungserbringer in eigenen Praxen
mit oder ohne Kassenzulassung, als freie Mitarbeiter in
Gemeinschaftspraxen
oder Praxisgemeinschaften oder als Angestellte in Krankenhäusern
oder speziellen
Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzten,
Orthopädie-
Schuhmachern oder Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc.
zusammen.
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